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Stichwortverzeichnis



Stichwort

Erklärung

Zapalka

Bezeichnung für Zündholz in
Polen (Polska)
Tschechoslowakei (Ceskoslovenska)

ZK

Hinweis auf Zündholzschachteln aus Schweiz.

ZPZ

Hinweis auf Zündholzschachteln aus Polen.

Zündholzbriefchen


Zündholzetikett

1.) Name der Vereinszeitschrift der Phillumenistischen Gesellschaft von 1962 bis 1970.

2.) Bezeichnung für die von der Streichholzschachtel abgelösten (oder druckfrischen, also niemals aufgeklebten) Etiketten.

Zündholzfabrik

Werk in denen Zündholzschachteln hergestellt werden.

(deutsches)
Zündwarenmonopol

Wie ist das Monopol entstanden?
Das durch Reichsgesetz vom 29. Januar 1930 zum 1. Juni 1930 errichtete staatliche Zündwarenmonopol geht auf einen Anleihevertrag des Deutschen Reiches mit dem schwedischen Zündholzkonzern Svenska Tändsticks Aktiebolaget (STAB) vom 26. Oktober 1929 über 125 Mio. US-Dollar in der Weltwirtschaftskrise zurück. Der Schwedentrust war an einer Monopolisierung des deutschen Zündholzmarktes interessiert, weil er seine starke Stellung, die er sich hier geschaffen hatte, durch den Absatz von russischen Zündhölzern zu Dumpingpreisen gefährdet sah. 1949 wurde das Finanzmonopol vom Bund übernommen.
Was war die Rechtsgrundlage?
Mit der vollständigen Rückzahlung der Kreuger-Anleihe zum 15. Januar 1983 entfiel die vertragliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem schwedischen Zündholzkonzern, das Zündwarenmonopol aufrecht zu erhalten. Es wurde daher durch das
Gesetz vom 27. August 1982 (BGBl Teil I S. 1241) zum 16. Januar 1983 abgeschafft und damit ein freier Zündholzmarkt errichtet.
Quelle: Bundesfinanzministerium

Zündwarensteuer

Wie ist die Steuer entstanden?
Die Besteuerung der Zündwaren ist in Deutschland durch Reichsgesetz vom 15. Juli 1909 eingeführt worden. Die Finanzkommission des Reichstages, die im Rahmen der damaligen Reichsfinanzreform zur Deckung des steigenden Finanzbedarfs dem Reich neue Finanzquellen erschließen wollte, berief sich dabei auf ausländische Vorbilder (z.B. Russland 1848, Frankreich 1871, Italien 1895), nach denen die Belastung der Zündmittel als eine Ergänzung der Tabaksteuer gedacht war. Die zunächst auf Zündhölzer und Zündspäne begrenzte Steuerpflicht wurde 1919 auf Feuerzeuge bzw. Feuersteine ausgedehnt, insoweit jedoch wegen technischer Schwierigkeiten 1923 wieder aufgehoben.
Was war die Rechtsgrundlage?
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zündwarensteuer war das Zündwarensteuergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes vom 14. Dezember 1976 (BGBl Teil I S. 3341) . Die Zündwarensteuer ist aus Gründen der Steuervereinfachung und wegen ihres geringen Ertrages als Bagatellsteuer durch das
Gesetz vom 3. Juli 1980 (BGBl Teil I S. 761) zum 1. Januar 1981 abgeschafft worden.
Quelle: Bundesfinanzministerium

Zündwarensteuergesetz

Dieses Gesetz bildete die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zündwarensteuer in Deutschland.
(siehe Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-9, veröffentlichte bereinigte Fassung,
zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes vom 14. Dezember 1976 (BGBl Teil I S. 3341)


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last update: sws_z.htm / 18.03.2011
updated by: Steffen Seewald
content by: Ulrich Hüwener
created by: Hans Grüner